Compliance-Regeln

Einführung

Der MEISTERKREIS ist ein Zusammenschluss in Deutschland tätiger Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Der MEISTERKREIS und seine Mitglieder bekennen sich zu einem fairen und unverfälschten Wettbewerb und verpflichten sich zu rechtmäßigem und verantwortungsvollem Handeln. Dies beinhaltet die strikte Beachtung aller Gesetze und Vorschriften.

Um Sicherheit und Orientierung für seine Mitglieder und Mitarbeiter zu geben und rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln zu gewährleisten, hat der MEISTERKREIS die vorliegenden Compliance-Regeln aufgestellt. Die Einhaltung dieser Regeln ist für alle am MEISTERKREIS beteiligten Unternehmen und Personen verbindlich und dient dem Schutz des MEISTERKREISES und seiner Mitglieder.

 

1. Umgang unter den Mitgliedern und mit Dritten

Kartellrechtliche Vorschriften – insbesondere des deutschen und europäischen Rechts – sowie Vorschriften über das Verbot der Korruption sind unbedingt einzuhalten. Dies dient u.a der Vermeidung von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen und sonstigen kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen, die zu einer Schädigung der Reputation des MEISTERKREIS und seiner Mitglieder führen können.

1.1 Kartell- und Wettbewerbsrecht

Absprachen unter den Mitgliedern oder mit Wettbewerbern in Bezug auf Preise, Preiserhöhungen, Auswirkungen steigender Rohstoff- und Energiepreise, Kunden, Absatzgebiete, Produktionsprogramme und sonstige Wettbewerbsparameter, die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Gleiches gilt für abgestimmte Verhaltensweisen und sog. Gentlemen’s Agreements zu diesen Themen. Untersagt sind ferner Absprachen über den Boykott anderer Unternehmen und jeglicher Austausch von Informationen zu Liefer- und Zahlungskonditionen, Unternehmensstrategien, zukünftigem Marktverhalten, internen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie sonstigen Wettbewerbsparametern. Sitzungen und Treffen dürfen nicht für unzulässige Kartellabsprachen oder zum unzulässigen Informationsaustausch genutzt werden. Der MEISTERKREIS darf nicht dazu benutzt werden, das Verhalten der Mitglieder im Markt durch Empfehlungen in unzulässiger Weise zu koordinieren.

Ebenfalls unzulässig ist die Beschaffung wettbewerbsrelevanter Informationen in unlauterer Weise oder die Verbreitung wissentlich falscher Informationen über einen Wettbewerber oder seine Produkte und Dienstleistungen.

1.2 Korruption

Im geschäftlichen Verkehr dürfen keine unrechtmäßigen Vorteile in Form von Geldzahlungen oder in anderer Form gewährt oder gefordert werden. Weiterhin dürfen keine Aufträge aufgrund von persönlichen Rücksichtnahmen vergeben werden. Maßgeblich sind allein Leistung, Qualität und Ruf des Auftragnehmers.

 

2. Umgang mit Informationen

Für ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Miteinander im MEISTERKREIS ist der sorgfältige Umgang mit Informationen von erheblicher Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung und Veröffentlichung von Informationen durch den MEISTERKREIS.

2.1 Vertraulichkeit

Alle nicht ohne weiteres öffentlich verfügbaren Informationen, die Mitglieder des MEISTERKREISes i.R.v. von Sitzungen oder sonstigen Veranstaltungen erhalten, sind streng vertraulich zu behandeln, es sei denn die betroffenen Mitglieder haben der Veröffentlichung zugestimmt. Diese Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung von Informationen besteht auch nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes fort. Vom MEISTERKREIS veröffentlichte Informationen müssen der Wahrheit entsprechen.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten in gleicher Weise für die Mitarbeiter des MEISTERKREISES und seiner Mitglieder.

2.2 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Rahmen des MEISTERKREISES erhoben und ausgetauscht werden, müssen hinreichend gesichert werden.

 

3. Kontrolle der Compliance-Regeln

Verstöße gegen diese Compliance-Regeln sind umgehend von jedem MEISTERKREIS-Mitglied den dafür zuständigen Mitarbeitern des MEISTERKREISES zu melden. Das Gleiche gilt, wenn ein entsprechender Verdacht besteht.

Jeder Hinweis wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vertraulich behandelt.

Der MEISTERKREIS wird bei einem Verstoß gegen die Compliance-Regeln die gesetzlich gebotenen und erforderlichen Maßnahmen treffen.

Die Compliance-Regeln sollen aktiv vom MEISTERKREIS kommuniziert und alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um die dauerhafte Einhaltung der Compliance-Regeln zu gewährleisten. Die Einhaltung wird durch den MEISTERKREIS fortwährend kontrolliert.